Berichte ÖPNV
Gemäß der EU Verordnung 1370 müssen die zuständigen Behörden jährlich Berichte über die Verkehrsleistungen auf ihrem Gebiet anfertigen.
Nach geltendem Landesrecht wäre der Kreis Steinburg der Aufgabenträger für die Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb des Kreisgebietes.
Mit der Gründung des Zweckverbandes ÖPNV Steinburg durch den Kreis und nahezu allen kreisangehörigen Gemeinden, wurde diese Aufgabe dem Zweckverband übertragen.
Folglich ist die Anfertigung der Berichte gemäß der EU Verordnung 1370 eine Aufgabe des Zweckverbandes ÖPNV Steinburg.